ASF-Seminar

Das „ASF“ bedeutet „Aufbau-Seminar für Fahranfänger“ ist ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten. Im Rahmen des Aufbauseminares werden
die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.

Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
(Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren
nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt
(Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (also keine freiwillige
Teilnahme, sondern Pflicht), ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Hierzu wird
Ihnen eine Frist gesetzt.

Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der
Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A)
oder erst nach zweimaligen Verstößen (Gruppe B)
ein „ASF-Seminar“ angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den
Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf
Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt
unter: www.kba.de (hier „Punktekatalog“).

Einige Beispiele hiefür wären:

Ein Verstoß der Kategorie A:

– Handy am Steuer

– Rotlicht verstoß

– Vorfahrtsmissachtung

– oder mehr als 20 km/h zu schnell…

oder zwei Verstöße der Kategorie B:

– Überziehung der Hauptuntersuchung

– Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei

– Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs

– Abgefahrene Reifen

Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch
von 2 auf 4 Jahre. Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes,
ein „ASF-Seminar“ zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die
Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG).

 

Wofür ein Seminar belegen?

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann vom StVa die
Teilnahme an einem «Aufbauseminar für Fahranfänger» angeordnet werden.
Bei Nichtteilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem
Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich
einzelne Seminarteile anderen Seminar nachzuholen, sondern
man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar
vollständig teilnehmen.

 

Wie am Seminar teilnehmen?

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich angeordnet. Bitte die Fristen beachten!

Wer muss teilnehmen?

Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit
einer Auffälligkeit (schwerwiegenden Regelverstoß) oder zwei
Auffälligkeiten (weniger schwerwiegenden Regelverstößen)
aufgefallen ist. Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer
eine behördliche Aufforderung vorliegen.

Wo kann man teilnehmen?

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem
Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4
Abs.8 StVG). Bei uns können Sie ein solches Seminar ablegen, wir sind
eine zugelassen Ausbildungsstätte. 

Wann kann man teilnehmen?

Ruft uns einfach an oder schreibt eine Email an info@fahrschule-schulze.info

 

Wie ist das Seminar aufgebaut?

Zeitraum

Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen.

Anzahl der Teilnehmer

In einem Seminar nehmen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer teil.

Ablauf

  •  4 Sitzungen je 135 Minuten
  •  eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und der 2. Sitzung